Mittwoch, 29. Januar 2014

Einkaufswagen- Chips als Schlüsselanhänger



Einkaufswagenchips als Werbeträger
Sie haben beim Einkaufen auch nicht immer passende Münzen für den Einkaufswagen? Dann sind die Einkaufswagen- Chips perfekt für Sie erschaffen worden. Mit den Chips müssen Sie sich beim Einkaufen nie Sorgen machen, dass Sie keine passenden Münze für den Einkaufswagen einstecken haben. Rufen sie doch unsere Homepage auf und seien Sie Zeuge unserer vielzähligen Einkaufswagenchips. Diese haben bei uns diverses Aussehen und sind zu billigen Preisen erhältlich. Außerdem haben Sie auch die Möglichkeit Ihren persönlichen Chip individuell oder kundenspezifisch mit Ihrem Firmenlogo, -Slogan oder diversen Motiven zu bedrucken bzw. branden, was diesen dann natürlich einmalig aussehen lässt. Sie haben kaum Ideen zur Gestaltung, dann lassen Sie es uns doch am besten wissen, denn wir helfen Ihnen gerne weiter. Hinzufügend sind die Einkaufswagenchips perfekte Werbeträger, die in die Öffentlichkeit rausgegeben werden können, um auf die Firma aufmerksam zu machen. In unserem Sortiment sind die Einkaufswagenchips in unterschiedlichsten Arten, Größen und Farben aufzufinden. Einkaufswagenchips sind auch optimale Werbegeschenke, Promotionsartikel, Werbemittel, Werbeartikel, Kundengeschenke oder Give Aways, die an Veranstaltungen, Messen, Events, Festen, an Interessenten, Kunden, Mitarbeiter oder  Kollegen verteilt bzw. verschenkt werden können. Sie können alle unserer Produkte mit einem Logo, mit einem Slogan Ihrer Firma oder mit einem speziellen und einmaligen Spruch bedrucken, besticken, ätzen oder gravieren lassen. Und falls sie Fragen bezüglich dieser oder anderen Artikeln haben, dann sind wir für Sie entweder telefonisch und per E-Mail erreichbar. Wir stehen Ihnen von Montag bis Donnerstag von 8:30- 18:00 Uhr und freitags von 8:30- 15:00 Uhr zur Verfügung. Oder Sie besuchen unsere Homepage unter www.werbeartikel-bedrucken-24.de für weitere interessanten Angeboten. Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

 Pfandmünzen
gelöst wird. Bei modernen Pfandschlössern können Münzen unterschiedlicher Größe (von der 50-Cent- bis zur 2-Euro-Münze) verwendet werden, der Benutzer hat so meist eine passende Münze bei sich und kann sich so problemlos einen Einkaufswagen ausleihen. Irgendwelche anderen Gegenstände in das Pfandschloss zu stecken ist nicht sinnvoll, da es dadurch leicht beschädigt werden kann.

Mitarbeiter von Supermärkten, welche für die Verteilung der Wagen zuständig sind, beispielsweise in Einkaufsmärkten mit mehreren Eingängen, verwenden einen Spezialschlüssel, mit dem man das Pfandschloss aufsperren und den man dann gleich wieder aus dem Schlitz des Pfandschlosses herausziehen kann.
Spezielle Chips (auch Einkaufschips oder Einkaufswagenchips genannt), mit denen man das Pfandschloss ebenfalls aufsperren kann, sind beliebte Werbegeschenke. Diese Chips sind dünner als die offiziellen Münzen, denn nach der MedVO ist es ein Verstoß, Chips mit gleichem Durchmesser und gleicher Dicke wie Münzen herzustellen und zu vertreiben.

Das Oberlandesgericht Nürnberg entschied in einem Urteil vom 20. März 2001 (Aktenzeichen 3 U 3914/00):

    Herstellung und Verbreitung von Einkaufswagen-Chips in der Größe und Stärke eines 1-DM-Stücks verstoßen bei bewusstem und planmäßigem Vorgehen gegen § 3 MedVO, § 1 UWG.

In Verbindung mit Pfandmünzen kam es auch zur Briefbogen-Affäre.
In der Schweiz werden in der Regel 1- oder 2-Frankenstücke verwendet, jedoch gibt es in ländlichen Regionen noch Einkaufswagen ohne Pfandsystem